Einfach und rechtssicher

Zweistufiges Vergütungsmodell

Wie es funktioniert:

Die Kalkulation der Vergütung basiert auf dem Vertrag für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer

Zweistufige Prozedur: Entwurfsvergütung und Lizenzgebühren

(Entwurfsvergütung + Lizenzgebühren = Gesamtvergütung)
Die Vergütung für die kreativen Arbeiten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen (im Unterschied zu Modifikationen bestehender Werke oder unselbständigen Ausführungen), gliedert sich in zwei Phasen: die Erstellung von Konzepten/Entwürfen/Texten und die Vergabe von Nutzungsrechten. Beide Phasen werden separat vergütet. Im ersten Schritt erstellen und präsentieren wir Entwürfe für Sie. Wenn diese Ihnen zusagen und Sie sie verwenden möchten, gewähren wir Ihnen entsprechende Nutzungsrechte. Diese Zweistufigkeit bietet Ihnen folgende Vorteile:

  1. Sie zahlen nur für das Nutzungsrecht, wenn Sie das Werk tatsächlich verwenden.
    Dies ist beispielsweise wichtig, wenn Sie Entwürfe von verschiedenen Designern anfertigen lassen, um sich anschließend für einen zu entscheiden (Wettbewerbspräsentation).
  2. Sie zahlen nur für den Nutzungsumfang, der für Sie angemessen und produktgerecht ist.
    Sie bestimmen die Dauer, den Umfang und das Verbreitungsgebiet der Nutzung der Entwürfe. Daher wird die Lizenzgebühr exakt nach Ihren Anforderungen berechnet (siehe unten). Dies hat den Vorteil, dass Sie nur für den Nutzungsumfang zahlen, den Sie tatsächlich benötigen.
  3. Der Erwerb des Nutzungsrechts stärkt Ihre rechtliche Position
    Wenn Sie das exklusive Nutzungsrecht erworben haben, dürfen Sie das Werk unter Ausschluss aller anderen, einschließlich des Urhebers, nutzen (wichtig bei Logos, Produktverpackungen usw.). Dies stärkt Ihre rechtliche Position: Sie können sich gegen potenzielle Plagiate wehren, da Sie aus eigenem Recht klagen können.

Für die zweistufige Vergütung wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % angewendet.
Falls Sie Fragen zu Nutzungsrechten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Berechnung der Entwurfsvergütung

Die Entwurfsvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des veranschlagten Zeitaufwands mit dem Stundensatz von 70 Euro. Als Beispiel, wenn wir einen Zeitaufwand von 20 Stunden für einen Logo-Entwurf kalkulieren, resultiert daraus eine Entwurfsvergütung von 20 x 70 Euro = 1.400 Euro.
Die Entwurfsvergütung bildet die Grundlage für die Kalkulation des Nutzungsrechts. Das bedeutet, die Vergütung für das Nutzungsrecht ist stets proportional zu unserer Entwurfsleistung.

 

Berechnung der Nutzungsrechtsvergütung

Die Vergütung für das Nutzungsrecht wird auf Grundlage der Entwurfsvergütung und dem spezifischen Kundenbedarf ermittelt. Der Gesamtwert der Nutzung ergibt sich aus der räumlichen, zeitlichen und thematischen Nutzung. Diese Teilwerte werden summiert. Der resultierende Faktor wird mit der Vergütung für den Entwurf multipliziert und ergibt die Nutzungsrechtsvergütung. Die Summe aus Entwurfsvergütung und Nutzungsrechtsvergütung stellt die Gesamtvergütung dar.

Beispiel: Wenn Sie für den zuvor genannten Logo-Entwurf einen mittleren Nutzungsumfang (Faktor 0,3), eine regionale räumliche Nutzung (+ Faktor 0,1) für 10 Jahre (+ Faktor 0,5) und das exklusive Nutzungsrecht (+ Faktor 1,0) wünschen, wird die Vergütung von 1.400 Euro mit dem Faktor 1,9 multipliziert. Daraus resultiert eine Nutzungsrechtsvergütung von 2.660 Euro. Die Gesamtvergütung beläuft sich somit auf 4.220 Euro.

Anwendungsgebiete
Grafikdesign, Bildillustration, Digitale Medien, Beratungs- und Konzeptionsdienstleistungen, Texterstellung, Design für Messen und Ausstellungen, Videoproduktionen, Erstellung von Loops / Clips zur Aufführung

Nutzungsfaktoren

1 Nutzungsart einfach: Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.
2 Nutzungsart ausschließlich: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
3 Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich nach der Nutzungsart und der Nutzungsintensität (Print, Sendung, Internet etc.) und quantitativen Faktoren wie Auflagenhöhe u.ä.
4 Herausgabe offener Daten zur Speicherung durch den Kunden und geringfügige Anpassungen, deren Nutzen den Aufwand durch FVG nicht rechtfertigen würde.
5 Herausgabe offener Daten zur Speicherung durch den Kunden und umfangreiche Anpassungen oder Weitergabe an Drittparteien. Inkludiert alle örtlichen, zeitlichen Nutzungsrechte, unbegrenzt.

Faktor für Nutzungsart (einfach oder exklusiv)
+ Faktor für Nutzungsregion (örtlich)
+ Faktor für Nutzungsdauer (zeitlich)
+ Faktor für Nutzungsausmaß (inhaltlich)
= Gesamtnutzungsfaktor

Gesamtnutzungsfaktor × Entwurfsvergütung  =  Nutzungsvergütung

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